Ehrenamtskarte

Bei unserer Arbeit mit Ehrenamtlichen werden uns immer wieder Fragen zur Ehrenamtskarte gestellt.
Hier haben wir häufig gestellte Fragen - und Antworten für Sie zusammen gestellt:
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat die Ehrenamtskarte ins Leben gerufen. Landkreise und Kreisfreie Städte können sich an diesem Projekt beteiligen und auf diese Weise ein „Dankeschön" an die besonders engagierten Bürger richten.
Es handelt sich bei der Ehrenamtskarte um eine kleine Plastikkarte im Scheckkartenformat. Mit dieser erhalten die Inhaber Vergünstigungen an verschiedenen Stellen.
Vorraussetzungen für die Ehrenamtskarte
Um überhaupt eine Ehrenamtskarte beantragen zu können, muss die Kommune, in der die Ehrenamtlichen leben, sich beim Projekt "Bayerische Ehrenamtskarte" beteiligen.
Die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen beteiligen sich an der Ehrenamtskarte.
Eine Ehrenamtskarte können Sie beantragen, wenn Sie:
- freiwillig, unentgeltlich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich tätig sind. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement sind.
- mindestens 16 Jahre alt sind
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
- Inhaber einer Juleica
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
Eine unbegrenzt gültige, GOLDENE Ehrenamtskarte erhalten:
- - Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt
- - Ehrenamtliche Einsatzkräfte, die seit mindestens 25 Jahren aktiven Feuerwehr- oder Rettungsdienst ausüben
- - Ehrenamtlich Tätige, die seit mindestens 25 Jahren die Voraussetzungen für die Bayerische Ehrenamtskarte erfüllen (mindestens 5 Stunden ehrenamtliches Engagement pro Woche für das Gemeinwohl
Wo kann ich den Antrag stellen?
Wenn Sie Bürger der Stadt Straubing sind, stellen Sie den Antrag bei der Stadt Straubing - im Bürgerbüro.
Sie können den Antrag auch hier downloaden:
Antrag Ehrenamtskarte - STADT -Erstantrag
Antrag Ehrenamtskarte - STADT- Verlängerung und Erstantrag
Wenn Sie im Landkreis Straubing-Bogen wohnen, stellen Sie den Antrag im Landratsamt Straubing-Bogen.
Sie können den Antrag auch hier downloaden:
Antrag Ehrenamtskarte - LANDKREIS
Antrag Ehrenamtskarte - LANDKREIS - Folgeantrag
Welche Vergünstigungen bringt die Ehrenamtskarte?
Alle Vergünstigungen, die mit der Bayerischen Ehrenamtskarte in Anspruch genommen werden können, sind ab sofort über eine App abrufbar.
Die App „Ehrenamtskarte Bayern" können Sie sich kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store herunterladen. Die App erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung.
Die mehr als 4.000 Angebote in kommunalen Einrichtungen sowie bei öffentlichen und privaten Anbietern in ganz Bayern werden in verschiedenen Kategorien angezeigt. Die App ist für Smartphone und Tablet (Android- und iOS-Version) geeignet.
Eine Liste mit allen Vergünstigungen in Ihrer Nähe finden Sie hier:
- Vergünstigungen in der Stadt Straubing
- Vergünstigungen des Landkreises Straubing-Bogen
- Vergünstigungen, die vom Sozialministerium gesucht wurden
- Weitere Städte und Landkreise, die sich an der Ehrenamtskarte beteiligen - und deren Vergünstigungen finden Sie hier